Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit dem Buchen und der Inanspruchnahme einer Massage versichert der Massageempfänger, dass er körperlich gesund ist. Etwaige Beeinträchtigungen sind vor der Buchung eines Massagetermins von ihm abzuklären, im Zweifelsfall durch seinen Hausarzt.
Um Missverständnissen vorzubeugen und die uns auferlegten gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen machen wir Sie darauf aufmerksam, dass wir keine Heilversprechen abgeben, und auch keine Diagnosen im schulmedizinischen Sinne erstellen. Unsere Angebote ersetzen in keinem Falle den Gang zum Arzt.
Unsere Massagen & Angebote dienen der Selbsterfahrung und/oder der Prävention und können je nach individuellen Gegebenheiten Heilprozesse ganzheitlich unterstützen. Jede/r Kunde/in trägt die volle Verantwortung für sich und sein Verhalten sich selbst und anderen gegenüber.
Er/Sie stellt den/die Masseur/in von jeglicher Haftung frei und ist bei Fehlverhalten selbstverantwortlich, sowie gegebenenfalls schadensersatzpflichtig. Desgleichen stellt der Massageempfänger (Kunde) den jeweiligen Gastgeber der Räumlichkeiten von jeglicher Haftung frei und haftet für von ihm verursachte Schäden in und an den Gebäuden/Räumen bzw. deren Einrichtung.
Jeder ist eigenverantwortlich und selbstständig, im kaufmännischen wie im juristischen Sinn. Haftungsansprüche an das Team als Ganzes werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Für nicht eingehaltene oder zu spät abgesagte Termine entstehen angefallene Kosten die in Rechnung gestellt werden, zum Beispiel durch Entwertung von Gutscheinen. Gutscheine sind ab dem Tag der Ausstellung 12 Monate lang gültig, während einer Pandemie 3 Monate lang gültig und können nicht in bar ausbezahlt werden.
[Stand 1.11.2021]
"... Wenn es eine Einlösefrist gibt, steht diese normalerweise direkt auf dem Gutschein. Wie lange habe ich Zeit, einen Gutschein einzulösen, wenn keine Frist vermerkt ist? Jeder Gutschein läuft irgendwann ab und kann dann nicht mehr eingelöst werden. Wenn der Händler den Gutschein nicht von sich aus befristet hat, muss ihn der Käufer oder der Beschenkte innerhalb von drei Jahren einlösen. Das entspricht der regelmäßigen gesetzlichen Verjährungsfrist. Doch der Verkäufer des Gutscheins darf eine kürzere Frist bestimmen. Welche Fristen dürfen Anbieter von Gutscheinen festlegen? Der Kunde muss die Möglichkeit haben, den Gutschein einzulösen. Die Einlösefrist darf deshalb nicht zu kurz sein. Was das konkret heißt, hängt aber vom Einzelfall ab: Ein kleines Massagestudio darf seinen Gutschein kürzer befristen als ein großer Internetversandhändler, der einen Gutschein tausendfach verkauft. [...] Was passiert, wenn der Gutschein abgelaufen ist? Der Händler kann die Einlösung verweigern." - Stiftung Warentest